Brüssel – Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Mehrwertsteuer bei Postdienstleistungen macht deutlich, dass die Befreiung der Deutschen Post von dieser Steuer gegen EU-Recht verstößt. Die Folge: In Zukunft darf sich jeder Postdienst von der Mehrwertsteuer befreien lassen, wenn er in Deutschland ein flächendeckendes Angebot zu einem einheitlichen Preis nachweisen kann. Damit würde beispielsweise der Paketversender Hermes, der bundesweit den Päckchenversand anbietet, mit der Deutschen Post gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Auch Briefdienste wie TNT könnten von dem Gleichbehandlungsgrundsatz profitieren. Würde bei ihnen die 19 Prozent Mehrwertsteuer wegfallen, ließen sich ihre Brief- und Paketdienstleistungen günstiger anbieten. Das Brüsseler Urteil fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung über ein neues Gesetz zu Mehrwertsteuerpostdienstleistungen berät. Es sollte noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Vorgesehen war, die Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte Großkunden auslaufen zu lassen. Nur noch Privatkunden müssten demnach ein Porto ohne Mehrwertsteuer zahlen. Diese Pläne dürften jetzt Makulatur sein.
Quelle: GZ-Online http://gz-online.de